Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde. Er ist der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Pfarrgemeinde und das Organ zur Koordinierung der vielfältigen Aktivitäten in der Pfarrei. Als von den Mitgliedern der Gemeinde gewähltes Gremium arbeitet er eng mit dem zuständigen Pfarrer zusammen, und ist so mitverantwortlich für ihre Leitung.
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